AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

des Fit Time Ladys, Johann Neubauer 

Stand September 2024

 

 

1. Geltung der AGB 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Fit Time Ladys, Johann Neubauer, Florianigasse 16/2, 8160 Weiz (im Folgenden kurz als „Fit Time Ladys“ bezeichnet), gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen Fit Time Ladys und privaten Kunden (Verbrauchern). Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fit Time Ladys abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.

 

2. Vertragsschluss 

Der Vertrag zwischen Fit Time Ladys und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 2.1 dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.

Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

Mit Unterfertigung bestätigt das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet zu haben und über ein Konto sowie Einkommen (Lehrlingsentschädigung udgl.) zu verfügen. Soweit das Mitglied das 18. Lebensjahr (mündiger Minderjähriger) noch nicht vollendet hat, wird es eine Bestätigung seines gesetzlichen Vertreters beibringen. Der Vertrag gilt aber auch ohne entsprechende Bestätigung als wirksam abgeschlossen, soweit keine Gefährdung der Lebensbedürfnisse des mündigen Minderjährigeren vorliegt. Sollte das Mitglied noch nicht 14 Jahre alt sein (unmündiger Minderjähriger), ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters zum Vertragsabschluss nötig.

2.1. Online-Verträge

Beim Online-Vertragsabschluss über die Website von Sportcorner Gleisdorf stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Bestätigung der E-Mail (Auftragsbestätigung) von Sportcorner Gleisdorf.

 

3. Leistungsgegenstand und Leitungsumfang 

Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen (Benefits) bzw. -Paketen (z.B. Getränkeabo, Solarium, etc.).
Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

 

4. Nutzungsbestimmungen

Durch den Fitnessvertrag erhält das Mitglied nach Maßgaben der Vereinbarungen Zutritt zum Fit Time Ladys und ist berechtigt die Einrichtungen während der Öffnungszeiten zu nutzen.

Die Öffnungszeiten sind im Studio gut ersichtlich, wie z.B. der Eingangstür ausgehängt und auf der Website www.fittime.at veröffentlicht.
Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten  – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr statt 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird.

Das Fit Time Ladys ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen.

Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern unter erkennbarem Einfluss sonstiger Sucht- oder Betäubungsmitteln kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Alkohol, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Fit Time Ladys verboten.
Das Mitbringen von Tieren, gefährlichen Gegenständen und Waffen ist ebenso verboten.

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer und Personal nicht während der gesamten Öffnungszeiten im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung  oder Hilfe bei der Bedienung von Geräten ist in dieser Zeit nicht möglich.

Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von Fit Time Ladys weder einschätzen noch überprüfen können ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Mitglied wird daher empfohlen, sich vor der Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Der Zutritt mit oder von Kindern unter 12 Jahren ist im Fit Time Ladys unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten erlaubt.
Das Mitbringen von Begleitpersonen, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Studios gestattet.

Das Parken ist nur während dem Aufenthalt im Fit Time Ladys gestattet.

Das Duschen ist bei uns gratis – Nutzung daher nur für Mitglieder nach dem Training.

 

5. Pflichten der Mitglieder

Das Mitglied hat sämtliche für die Leistungserbringung notwendige Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, die zur Leistungserbringung notwendig sind, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail), sind Fit Time Ladys unverzüglich bekannt zu geben.

Durch das Chipband erhält das Mitglied Zutritt in das Studio. Ohne Mitnahme des Chipbandes ist der Zutritt in das Studio nicht möglich. Die Weitergabe des Chipbandes ist untersagt.
Jeder Verlust bzw. Beschädigung ist sofort zu melden, bei einer Neuausstellung eines Chipbandes ist eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- zu entrichten.

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit es nötig ist um die Sicherheit, Ordnung und Einhaltung der Hausordnung zu gewährleisten, Weisungen zu erteilen. Diese sind zu befolgen.

 

6. Beiträge und Zahlungsverzug

Der monatliche Mitgliedsbeitrag, sowie der Beitrag der Zusatzleistungen werden jeweils zum 1. des Monats abgebucht. Das Mitglied ist verpflichtet, dass zum Zeitpunkt des Lastschrift Einzuges das Konto ausreichend gedeckt ist.
Für die Durchführung der Abbuchung ist aus administrativen Gründen eine SEPA-Lastschrift erforderlich.
Alle Rücklastschriften der Banken gehen zu Lasten des Mitgliedes.
Im Falle eines Zahlungsverzugs ist das Fit Time Ladys berechtigt Mahngebühren in der Höhe bis zu € 7,50 pro Monat zu verrechnen.
Die Bankspesen die durch einen nicht möglichen Abbuchungsversuch  entstehen sind von der Bank abhängig und haben nichts mit den Mahngebühren von Fit Time Ladys zu tun.
Im Falle der gänzlichen oder auch nur teilweisen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung haftet das Mitglied gegenüber Fit Time Ladys für die dadurch entstandenen Inkasso-, Rechtsanwalts-, und Gerichtskosten.

Bei Beginn der Mitgliedschaft wird eine Einmalzahlung für Einschulung, persönliche Geräte Einstellung und Checkup zur Zahlung fällig.
Nach Unterzeichnung des Fitnessvertrages wird das Chipband übergeben, bei Online-Fitnessverträgen kann das Chipband nach Terminvereinbarung abgeholt werden.

Indexanpassung
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart.
Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seiner Stelle tretender Nachfolgeindex.

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn und zwar durch Bergleich der Bezugsgröße mit der für Jänner des laufenden Jahres verlautbarten Indexzahl. Die neue, nach Durchführung der jährlichen Wertsicherungsanpassung vorliegende Indexzahl stellt wiederum die Bezugsgröße für die weiteren jährlichen Änderungen dar.

 

7. Laufzeiten und (vorzeitige) Beendigung des Vertrags

Die Mitgliedschaft gilt für die am Vertrag angeführte Mindestvertragslaufzeit als abgeschlossen.
Die Mitgliedschaft kann während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit nur aus wichtigen oder gesundheitlichen Gründen beendet werden, wie auch bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes bei mehr als 30km Entfernung zum Fit Time Ladys.
Kündigungen haben schriftlich per Brief oder Mail zu erfolgen. Das jeweilige Fit Time Ladys -Abo geht nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über, wenn es nicht vorher unter Einhaltung einer drei - monatigen Kündigungsfrist zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine Kündigung der Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsletzten möglich.

Das Fit Time Ladys Flex Abo hat keine Mindestvertragslaufzeit und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten gekündigt werden.

Gratis Testphasen von Abos und Zusatzleistungen (Benefits) werden nur einmalig pro Person gewährt.
Wenn das Mitglied eine Gratis-Testphase für diverse Zusatzleistungen in Anspruch nimmt gilt die vereinbarte Gratis-Dauer der jeweiligen Leistung.
Nach Ablauf der gratis Testphase geht die Zusatzleistung (Benefits) in ein Abo mit unbestimmter Dauer über.

Benefits können gesondert und nur in Verbindung mit einem aktiven Fitnessvertrag gebucht werden. Diese können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit durch die technisch zur Verfügung gestellten Systeme, schriftlich oder per Mail gekündigt werden.

Das Fit Time Ladys ist berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung  – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen wenn:

  • Das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht beglichen wird.
  • Das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung erneut gegen die Nutzungsbestimmungen oder Hausordnung (sieh Punkt 10. dieser AGB) verstößt.
  • Begehung einer strafbaren Handlung im Studio.
  • Schuldhafte Verursachung von Personen- oder Sachschäden im Studio.
  • Selbständige gewerbliche Tätigkeiten gemäß Punkt 11. dieser AGB.

 

9. Stilllegung der Mitgliedschaft

Bei Erkrankung/Verletzung oder Schwangerschaft kann das Mitglied unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung mit Zeitangabe der Dauer der Erkrankung/Schwangerschaft die Mitgliedschaft stilllegen. Bei einer Erkrankung hat die ärztliche Bestätigung zu dokumentieren, dass aufgrund der Erkrankung ein Training nicht möglich ist. Unter Vorlage des Mutter-Kind-Passes kann die Mitgliedschaft stillgelegt werden. Eine Stilllegung ist nur für volle Monate möglich. Pro Stilllegung aus anderen Gründen (Max. 2 Monate /Jahr) ist vom Mitglied eine einmalige Aufwandsgebühr von € 19,90 zu bezahlen, welche am 1. des Folgemonats nach Beginn der vereinbarten Stilllegung zur Zahlung fällig wird und von Fit Time Ladys vom Konto des Mitgliedes abgebucht wird. Im Fall der Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr. Die Mitgliedsvereinbarung verlängert sich um die stillgelegte Zeit. Während der Kündigungsfrist ist eine Stilllegung der Mitgliedschaft nicht möglich. Sollte während einer bereits erfolgten Stilllegung das Mitglied die Mitgliedschaft kündigen, so sind während der Kündigungsfrist die normalen Beiträge zu bezahlen.

 

10.           Hausordnung

Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich das Mitglied der geltenden Hauordnung und den Nutzungsbedingungen zu folgen.
Eine Kopie der Hausordnung ist dem Vertrag beigelegt.
In der Hausordnung finden sich Regelungen zur Trainingsbekleidung, zu Wertsachen, zum Verhalten in den Trainingsräumen, zu den Duschen und Umkleideräumen sowie zu Sachbeschädigung.
Die Hausordnung ist im Fit Time Ladys an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt.

 

11.           Selbstständige gewerbliche Tätigkeit

Jede selbstständige gewerbliche Tätigkeit im Studio (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit Fit Time Ladys ist untersagt.

 

12.           Betriebsunterbrechung

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich.

Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fit Time Ladys bekanntzumachen.

Ungeachtet dessen, hat das Fit Time Ladys Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

 

13.           Widerrufsrecht

Das Mitglied hat das Recht, bei online abgeschlossenen Verträgen, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Das Widerrufsrecht beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihres Online abgegebenen Angebotes durch die versandte Bestätigungsmail zustande.
Um vom Recht des Widerrufs Gebrauch zu machen brauchen wir eine eindeutige Erklärung schriftlich per Post oder E-Mail.

 

14.           Haftung

Sportcorner Gleisdorf übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder sonstige Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen sowie für den Verlust von Kleidung und Wertgegenständen.

Für Sachschäden oder Diebstahl von verwahrten Gegenständen  – haftet das Fit Time Ladys und das Personal nur wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
Das Mitglied hat ebenso nur dann die Verantwortung zu tragen wenn Sachschäden mutwillig oder grob fahrlässig verschuldet werden.

Bei Unfällen, für die eine Haftung  von Fit Time Ladys anerkannt oder gerichtlich festgestellt wird, ist die Haftung der Höhe nach – sowie gesetzlich zulässig – mit der Versicherungssummer der von Fit Time Ladys abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

 

15.           Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz von Fit Time Ladys liegt.

 

16.           Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.